Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen; entsprechend Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Quarantäne-Regelungen für die allgemeine Bevölkerung, Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie für Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, Hort. Bitte beachten Sie auch die Ausnahmen der Quarantäne-Regelung.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-quarantaene-isolierungsregeln.html
Personengruppe | Isolierungsdauer (von Infizierten, Zeitraum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; bei asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme des positiven Tests) | Quarantänedauer (von Kontaktpersonen, Zeitraum beginnt unverzüglich, gezählt wird ab dem 1. Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einem Infizierten) |
Allgemeine Bevölkerung | 7 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test** oder zertifizierten Antigentest***, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich 10 Tage ohne abschließenden Test | 7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test** oder zertifizierten Antigentest***, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich 10 Tage ohne abschließenden Test |
Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe | 7 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen obligatorischem PCR-Test**, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich | Wie in Allgemeinbevölkerung |
Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, Hort | Wie in Allgemeinbevölkerung | 5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigentest***, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt**** |
*Zur Isolationsdauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte hier: www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer
**Zur Beendigung der Isolierung sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. Bei einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert <30 wird die Isolierung für 2 Tage fortgesetzt und erneut getestet. Zur Beendigung der Quarantäne muss das PCR-Resultat negativ sein.
***Entsprechend überprüfte Antigentests sind hier veröffentlicht: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf
****Ausnahmen möglich, z.B. wenn ein Test-to-Stay-Ansatz (tägliche Testung und Maskenpflicht) in der Einrichtung etabliert wurde.
Ausnahmen von der Quarantäne:
Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson))
Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Ei
ne einmalige Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) begründet keine Ausnahme von der Quarantäne. Alle Angaben beziehen sich auf in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19).
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html , Tabelle in Anlehnung an RKI, Stand: 14.01.2022
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